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Die Gemeinde Kissing und ihre THEORETISCHEN schön-ästethischen geschriebenen "Vorsätze" und strategisch positiv gewählten Worte ohne Bedeutung:


"Jeder Beschäftigte hat ungeachtet


aller individueller Verschiedenheit


Anspruch auf faire und gleichberechtigte


Behandlung, geschützt vor


Benachteiligung und Belästigungen.

Ein von Fairness, gegenseitigem


Respekt und Vertrauen...


Dies erfordert


Offenheit und Toleranz


im Umgang miteinander."



Was meint die Gemeinde Kissing genau mit dem Recht auf

"INDIVIDUELLE VERSCHIEDENHEIT" - "FAIRNIS" - "GLEICHBERECHTIGUNG" - "SCHUTZ" - "RESPEKT" - VERTRAUEN" - "OFFENHEIT" - "TOLERANZ" ???!


Zudem beruft sich die Gemeinde Kissing und der Bürgermeister auf das Grundgesetz, indem aber auch interessanterweise unter  A r t . 3 ,  A b s a t z   3  steht:

"Niemand  darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."


Rassismus und Nazimethoden bestehen in Deutschland fort. Ich bin dagegen!

Ja der gekündigte Mitarbeiter arbeitete im "öffentlichen Dienst" bei der Gemeinde Kissing und man könnte annehmen, dass die Mitarbeiter deswegen völlig systemkonform sein müssen und die politische Einstellung des Mitarbeiters ein Kündigungsgrund wäre aber:

Der Mitarbeiter arbeitete aber nicht in einem Amt, in keiner Behörde und hatte keine hoheitlichen Aufgaben, er arbeitete in der Kinderbetreuung der Gemeinde, in der ihn die Kinder mochten und er gute Arbeit leistete...

Denn im BT-V/TVöD-V, § 41 steht: "Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen."

Wir glauben nicht, dass ein Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern "sein gesamtes Verhalten" einem Kollegen gleich stellen muss, der in einem Amt oder Behörde "hoheitliche Tätigkeiten" erledigt!


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